Eine schlechte Google Bewertung ist nicht nur ärgerlich, sie kann unter Umständen auch rufschädigend sein.

Sind negative Bewertungen ungerechtfertigt oder verstoßen sogar gegen das Gesetz,
haben Betroffene einen Anspruch darauf, diese löschen zu lassen.

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Diese Fragen helfen uns zu einer Erfolgseinschätzung.

Frage 1 von 5:

War der Bewerter Kunde bei Ihnen?